| Hygienekonzept
zuletzt angepasst am 14.12.2022 Grundlage des Hygienekonzeptes sind die Verordnung der Landesregierung MV (Corona-LVO MV), sowie Vorgaben durch den Landessportbund M-V, sowie der Hansestadt Rostock und der WIRO GmbH Rostock.
Allgemeines
In diesem Hygienekonzept werden die wichtigsten Grundlagen geregelt, um die Gesundheit aller Teilnehmenden nicht zu gefährden. Dieses Konzept gilt für allen Übungsleitenden, sowie den Mitgliedern als Grundlage für eine reibungslose sportliche Betätigung. Die Übungsleitenden sorgen dafür, dass die Mitglieder die Hygienehinweise ernst nehmen und einhalten. Alle Übungsleitenden und Mitglieder sind angehalten, die Hygienehinweise der Gesundheitsbehörden bzw. des Robert Koch-Instituts zu beachten und wurden dahingehend sensibiliert/ belehrt.
Zutritt zu Sporthallen und Schwimmhallen
Die Hallen werden nur zu vertraglichen Zeiten betreten. Sollte die Halle durch unterschiedliche Vereine belegt sein, betritt jeder Verein einzeln die Halle. Bei Belegung durch die vorherige Sportgruppe, sind die Sporträume/ Hallen möglichst erst nach dem vollständigen Austreten der vorherigen Sportgruppe zu betreten. Während der Nutzungszeit ist für ausreichend Frischluft zu sorgen. Zwischen Trainingsgruppenwechsel sollte mindestens 10 - 15 Minuten gelüftet werden. Eingangstüren der Halle bleiben, sofern möglich, geöffnet, ein Kontakt der Mitglieder zu den Türklinken soll dadurch vermieden werden. Der Zutritt der gesamten Trainingsgruppe erfolgt möglichst geschlossen.
In den Schwimm- und Sporthallen sind die örtlichen Anweisungen des Eigentümers zu beachten und Folge zu leisten.
Sofern es die gesetzlichen oder Vereinsvorgaben erfordern ist ein tagaktuelles negatives Testergebnis einer amtlich zugelassenen Institution (z. B. Testzentrum oder Apotheke) mitzuführen und auf Verlangen vorzulegen. Dieses gilt auch für Impfzertifikate.
Persönliche Hygiene
Personen mit Krankheitsanzeichen (Husten, Fieber, Hals- und Gliederschmerzen o.ä.) wird das Training nicht gestattet. Teilnehmende die aus Risikogebieten oder aus Gebieten mit einem hohen Infektionsrisiko zurückkehren, dürfen mindestens 14 Tage nicht am Sport teilnehmen, um das Infektionsrisiko zu minieren.
Jeder achtet auf seine persönliche Hygiene, dazu zählt insbesondere:
Körperkontakt
Die Übungsleitenden erläutern die Inhalte mündlich und demonstrieren die Übungen ohne Körperkontakt zu weiteren Teilnehmenden.
Umkleiden und Duschräume
Bei der Nutzung von Umkleiden und Duschen in Sporthallen und Trainingsstätten ist besonders die Einhaltung von ausreichenden Abständen zu sichern. Es sind die örtlichen Vorschriften einzuhalten. Ebenfalls ist darauf zu achten, stets für ausreichende Belüftung zu sorgen.
Der Sportbetrieb erfolgt gemäß den Anweisungen des Übungsleitenden. Jeder Teilnehmende achtet selbständig auf die Einhaltung des erforderlichen Abstandes. Auch während der Pausen ist der Mindestabstand einzuhalten.
Erfassung der Teilnehmer
Sämtliche Teilnehmenden der Trainingsgruppen werden namentlich durch den Verantwortlichen erfasst.
gez.
Clemens Müller -Vorsitzender Post-SV Rostock-
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