Informationen für den Arzt

Alle gesetzlichen Krankenkassen genehmigen den REHA-Sport. Grundlage ist die Rahmenvereinbarung, die zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und dem Deutschen Behindertensportverband e. V. geschlossen wurden.


REHA-Sport kann und darf von jedem niedergelassenen Arzt verordnet werden. Diese Verordnung unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit bugetneutral.


REHA-Sport wird als ergänzende Leistung zur Rehabilitation durch Krankenkassen gefördert.



 



 

 
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