| Informationen für den ArztAlle gesetzlichen Krankenkassen genehmigen den REHA-Sport. Grundlage ist die Rahmenvereinbarung, die zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und dem Deutschen Behindertensportverband e. V. geschlossen wurden. REHA-Sport kann und darf von jedem niedergelassenen Arzt verordnet werden. Diese Verordnung unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit bugetneutral. REHA-Sport wird als ergänzende Leistung zur Rehabilitation durch Krankenkassen gefördert. |